Jagd in Schutzgebieten

Die Jagd wird in der Regel nur in den Schutzgebieten "Nationalpark" und den Kernzonen der "Biosphärenreservate" über die geltenden jagrechtlichen Bestimmungen hinaus reglementiert. Diese nehmen in Deutschland eine Fläche von weniger als 1 % der terrestrischen Fläche ein (ohne marine Nationalparks).

 

Als erstes Bundesland schaffte NRW die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die eine naturschutzorientierte Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten. Hier finden sie den Runderlass aus dem Jahr 1991.

 

Ende der 1990-er Jahre wurde der Jagdbetrieb in einem der größten und ältesten Naturschutzgebiete in NRW, den "Krickenbecker Seen" am Unteren Niederrhein (FFH- Gebiet, 1231 ha), erstmals auf die Belange des Naturschutzes abgestimmt. Das Forschungsprojekt "Jagd und Naturschutz", geleitet vom Institut für Landschaftsökologie (WWU- Münster), modifizierte dabei die bereits zwischen Jägern und Naturschützern erarbeitete "Krickenbecker Erklärung".

In Naturschutzgebieten wie Nationalparks, NSG's und den Zonen I und II der Biosphärenreservate muss sich die Jagd an den Schutzzielen der jeweiligen Gebiete orientieren - und sich ihnen unterordnen, wenn dies fachlich geboten ist! In den meisten Schutzgebieten außer den Nationalparks gibt es bislang kaum Regelungen zur Jagd im Gebiet. Hier besteht noch erheblicher Nachholbedarf. In sehr vielen solcher ökologisch bedeutsamen Gebiete kommt es zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen konventionell ausgeübter Jagd und Naturschutz, mitunter auch zwischen Forst- und/ oder Landwirtschaft und Naturschutz.

 

Das Bild zeigt den Sabinensee im Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin (Brandenburg), im Hintergrund ist der Wald der Kernzone Arnimswalde zu sehen. In diesem Biosphärenreservat wurden 2012 bis 2014 fachlich fundierte Jagdkonzepte für die Kernzonen erarbeitet.

 


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