Das neue Landesjagdgesetz NRW - seit dem 13.3.2019 in Kraft 

Landesjagdgesetz NRW 2019
Landesjagdgesetz NRW 2019.pdf
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Hier der LInk zum Landesjagdgesetz.

Die DVO zum Gesetz sowie die neuen Jagd- und Schonzeiten finden sie unten.

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Kommentar

 

Das neue Landesjagdgesetz NRW

Politische Symbole nach außen – inhaltlich aber weiter viel Ökologisches Jagdgesetz!

 

Das „Ökologische Jagdgesetz“ in NRW ist nicht einmal vier Jahre alt geworden (2015-2019). Es war nicht nur zum Scheitern verurteilt, weil es ein grüner Umweltminister (Johannes Remmel) verantwortete, dieser den Jägern einen „Paradigmenwechsel“ aufoktroyieren wollte und das Gesetz zudem „ökologisch“ nannte. Es ist auch deshalb gescheitert, weil es keine Kompromisse an die Niederwildjagd machte und an überzogenen Reglementierungen und Verboten litt (z.B. Fuchsjagd, GPS-Meldepflicht der Kirrungen, Halblitergrenze Kirrmais).

 

Die Regierungskoalition aus CDU und FDP hat nun ihr Wahlversprechen an die traditionelle Jägerschaft eingehalten und das Landesjagdgesetz erneut novelliert. Das Ergebnis ist ein inkonsequentes Produkt aus Symbolpolitik einerseits und der späten Einsicht, dass im Ökologischen Jagdgesetz bereits sehr vieles sinnvoll geregelt und der Änderungsbedarf gering war! Zum Beispiel wurde die abstrus-reaktionäre Forderung des Landesjagdverbands, die Pflichttrophäenschau für Rehwild (!) wieder einzuführen, vernünftigerweise nicht erfüllt.

 

Ähnlich dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) Baden-Württembergs hatte das „Ökologische Jagdgesetz“ in §1, „Ziele des Gesetzes“, erstmals konkrete Zwecke der Jagd beschrieben. Das Gesetz sollte u.a. „dazu dienen (…) den Wildbestand so zu bewirtschaften, dass das Ziel, artenreiche, sich natürlich verjüngende Wälder, ermöglicht wird. (…)“.

Mit der Streichung des §1 werden der Jagd in NRW nun wieder vernünftige, konkrete Begründungen entzogen und die Jäger (die es wollen) können sich wieder auf unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Begriffe gemäß §1 des BJG zurückziehen (Weidgerechtigkeit, Hegepflicht, landeskulturelle Verhältnisse). Das Gesetz soll nicht mehr „dienen“, damit Jagd wieder Selbstzweck ohne dienende Funktion wird. Stattdessen ebnet es den Weg zurück zur traditionellen Hegejagd, bei der Wildschäden „möglichst vermieden“ werden sollen, obwohl de facto gerade die Hegejagd Grund für Wildschäden ist.

 

Schon damit ist deutlich geworden, dass dieses Landesjagdgesetz die Interessen der traditionellen Hegejagd wieder in den Mittelpunkt gerückt hat. An den veränderten Lebensbedingungen und den dadurch notwendig gewordenen Anpassungszwängen der Jagd (konsequente Jagd/ Wildmanagement) orientiert sich das Gesetz kaum.

 

Da der Aufschrei über das Ökologische Jagdgesetz bei traditionellen Niederwildjägern besonders hysterisch war, wurden symbolträchtige Änderungen bzw. Rückabwicklungen fast ausschließlich im Niederwildbereich gemacht: Den Niederwildjägern räumt das neue Gesetz nun erneut das Recht auf Schnepfenschießen, Baujagd auf Füchse, Aussetzen von Enten und Fasanen (!) und Gemeinschaftsjagden auf Krähen („Crow-Busting“) ein. Obwohl viele Gründe aus Natur- und Tierschutz gegen diese Lockerungen sprechen und diese auch gesellschaftlich nicht akzeptiert werden und sie dem Ansehen der Jägerschaft teils erheblich schaden („Crowbusting“, Intraguild Predation, Fasanen aussetzen) wird einer kleinen Gruppe von Jagdscheininhabern dieses Geschenk gemacht. Während der gemeine Niederwildjäger jubelt, schüttelt der Rest der Welt nur noch mit dem Kopf.

 

Neben den fahnentreuen Niederwildjägern sind es die Jagdpächter, für die das Jagdgesetz geändert wurde, insbesondere die Pächter der wenigen Hirschreviere. (In NRW gibt es 8.400 Reviere, aber über 90.000 Jäger/innen…). Mit der Anhebung der Mindestpachtzeit auf neun Jahre werden die konservativen Strukturen des Jagdpachtsystems gesichert. Die Interessen der Jagdpächter werden stärker gewichtet als die der Grundeigentümer! Dass den Verpächtern die Möglichkeit genommen wird, flexible Vertragslaufzeiten zu wählen (und sich nun wieder mindestens neun Jahre (!) an einen Pächter binden müssen!), ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Grundeigentums!

 

Rotwild wird einmal mehr „gleicher“ behandelt als alle anderen Wildarten. Warum gerade Rothirschen unsere „besondere Verantwortung“ gesetzlich angetragen wird und nicht den vom Aussterben bedrohten Rebhühnern könnte eventuell am Geweih liegen. Dass der legale Fütterungszeitraum verlängert wird ist ein reines Geschenk an die Hirschheger in den einschlägig bekannten „Kerngebieten“ in Eifel, Egge und Siegerland. Rotwild-Hegegemeinschaften können weiterhin unbehelligt und erfolglos wirken und werden künftig auch wieder von sogenannten „Rotwildsachverständigen“ unterstützt. Warum Hirschjäger sachverständige Berater brauchen, Reh- und Schwarzwildjäger aber nicht, bleibt ungeklärt. Gespannt sein darf man auf die Benennung der Rotwildsachverständigen durch die Forschungsstelle. Rotwildjäger, die Erfahrung mit der Reduktion der hohen Bestände haben, dürfen sich (erfolgversprechend?) bewerben.

 

Um dem Landesjagdverband als Vertreter der Jagdpächter und Trophäenjäger wieder die Rolle des "Alleinbestimmers" zu schenken, werden unbequeme Jagdvereinigungen (ÖJV) einfach aberkannt. Für die (überwiegend linientreuen) Berufsjäger wird dagegen eine Ausnahme gemacht.

 

Skandalös ist die Wiedereinführung des Verbreitungsgebietes für Sikawild im Arnsberger Wald, die nicht nur zu mehr Bürokratie führt und die Bemühungen um eine Bestandregulierung von Teilen der Jägerschaft, insbesondere im Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, zunichte gemacht. (Überhaupt fragt man sich, warum die Meinung des Landesbetriebs dem MUNLV offenbar weniger wichtig ist als die des Jagdverbands).

 

Mit der Wiedereinführung wird die nach wie vor zwingend notwendige Reduktion des Sikawildes fahrlässig aufs Spiel gesetzt! Sämtliche Expertisen von Fachleuten wurden hier vom Umweltausschuss des Ministeriums negiert und die Wiedereinführung stattdessen mit einer fachlich falschen Einschätzung der Forschungsstelle begründet. Diese hatte behauptet, die Freigebietsregelung habe zu einer „nicht sachgerechten“ Bejagung geführt. Die Annahme basiert auf theoretischen, wildbiologischen Bewirtschaftungsvorstellungen, die an den Anforderungen der Praxis vorbei gehen. Weder der getätigte Anteil männlicher Sika beim Abschuss, noch die „Alttierquote“ waren in den ganzen Jahren Ursache dafür, dass der Bestand immer weiter angewachsen ist. Ursache hierfür sind nach wie vor unzureichende Eingriffe in den Gesamtbestand.

 

Der zweite Skandal ist die Beibehaltung der langen Schwarzwild-Schonzeit in NRW. Die überwältigende Mehrheit der Jäger (auch in NRW!) sowie Fachleute im ganzen deutschsprachigen Raum fordern seit Jahren eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild. Im Bund wurde jetzt die Jagdzeiten-VO entsprechend verändert, auch mit der Stimme NRW’s. Warum NRW aber im eigenen Landesjagdgesetz die halbjährige Schonzeit beibehält, ist unerklärlich. Mit diesem Schlingerkurs geht NRW seinen wunderlichen Sonderweg in Deutschland weiter wie gehabt. Als gebe es keine Schwarzwildproblematik, als wolle man zurück zur guten alten Schwarzwild-Bewirtschaftung a la Lüneburger Modell. Den Jägern und Landwirten kann das, besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme, nicht mehr erklärt werden!

 

 

Durchführungs-VO zum LJG
DVO LJG-NRW2019.pdf
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Jagd- und Schonzeiten NRW
Landesjagdzeiten-VO vom 29.3.2019.pdf
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Gutachterliche Stellungnahmen Umweltausschuss
Sachverständigenanhörung 12.11.18-Aussag[...]
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