Zeitgemäße Schwarzwildbejagung

Der NRW- Sonderweg in der Schwarzwildstrategie: Bewirtschaftung statt Reduktion      (Beitrag von Juni 2017, letztes Update am 4. August 2023)

In der Schwarzwildbejagung geht das Land NRW einen Sonderweg (RWJ 9/2016). Und fährt im Umgang mit den Jagd- und Schonzeiten einen unerklärlichen, verwirrenden "Schlingerkurs". Während man zu Zeiten grassierender (2009) und drohender Schweinepest (2018 ist die ASP in Belgien ausgebrochen, 2019 unweit der deutschen Grenze in Polen) auf ganzjährige, intensive Schwarzwildbejagung inklusive Bachenjagd setzt - also eine Reduktion des Bestands anstrebt - werden jeweils nach Abebben der Gefahr wieder lange Schonzeiten eingeführt. Im Januar 2018 wurde zunächst per Allgemeinverfügung die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben. Doch in den Landesjagdgesetzentwürfen (vom 8.5. und 4.9.18) wird die Gelegenheit versäumt, die Jagdzeiten für Wildschweine entsprechend anzupassen - und "fällt zurück in alte Zeiten": NRW erlaubt sich als einziges Bundesland eine halbjährige Schonzeit auf Schwarzwild außer Frischlingen! Vom 1. Februar bis 31. Juli des Jahres darf in dem Bundesland kein Überläufer, keine Bache und kein Keiler erlegt werden! Zwischen Ems und Sieg sollen lange Schonzeiten, die weitgehende Schonung von Bachen sowie Hegemaßnahmen und strenge Bewirtschaftungsziele helfen, die Wildschweinbestände zu reduzieren. Hört sich paradox an? Ist es auch.

Ausbreitung der ASP von 2014 bis Ende 2019
Video Ausbreitung der Schweinepest.mp4
MP3-Audiodatei [5.8 MB]

Schwarzwildstrecke in Nordrhein-Westfalen von 1960 bis 2020

 

Konstruierte Begründungen

In NRW glaubt man, dass die im Vergleich mit anderen Bundesländern (M-V!) geringere Schwarzwildstrecke (pro 100ha Wald) ein Zeichen vergleichsweise geringerer Dichte und in eben dieser Schonzeit begndet ist (Petrak 2009). Doch der Vergleich hinkt: Die 10 bis 12 Sauen, die in Mecklenburg-Vorpommern jährlich pro 100ha Wald geschossen werden, sind nicht wie in NRW auf Wälder als Tageseinstand angewiesen - sie profitieren hier von Schilfflächen, megagroßen Mais- und Rapsschlägen und eiszeitlichen Feldsöllen inmitten der Feldschläge. Ein Vergleich der Schwarzwildstrecken pro 100ha Wald verbietet sich. Außerdem: In den großen Flächenländern Bayern und Baden-Württemberg gibt es im Vergleich ähnlich "geringe" Dichten.

 

Die Schonzeit verhindere auch, dass (versehentlich) führende (Überläufer-) Bachen geschossen werden, die "vagabundierende" und "immense Schäden" anrichtende, führungslose Frischlinge hinterlassen (Vgl. Happ 2007). Diese subjektiv beobachtete Wahrnehmung wurde in NRW so oft unreflektiert wiederholt, dass sie mittlerweile im allgemeinen Basis"wissen" des Durchschnittsjägers verankert ist. Ein klassisches Paradigma. Ohne jeden wissenschaftlichen Hinweis.

 

Der NRW-Sonderweg postuliert daher die unbedingt erforderliche Einhaltung der 70%- Frischlingsquote (und suggeriert damit, dass das Problem hoher Schwarzwildbestände allein dadurch gelöst werde). Darüber hinaus sollen Überläufer und Bachen in NRW schonend bejagt werden. Mitunter wurde vom Jagdverband gar die fast vollständige Schonung von Bachen und Überläuferbachen gefordert! Diese sollten nicht mehr auf Bewegungsjagden freigegeben werden, noch nachts geschossen werden dürfen (RWJ 09/2016). Diese reaktionäre Haltung wurde auch noch "zeitgemäß" genannt und ist offensichtlich auch heute noch Meinung im Jagdverband (rwj-online.de am 6.5.2021).

 

Die Begründung für diese extensive Art der Bejagung: die Sozialstruktur innerhalb der Schwarzwildpopulation sei entscheidend für die Dichte und Wildschadensituation. Wichtigste Regulative seien die Leitbachen! Weiß NRW da etwa mehr als andere Bundesländer?

 

Wissenschaftlich ist der NRW-Sonderweg nicht begründet: fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen diverser Sozialgefüge gibt es nach derzeitigem Wissenstand nicht. Die Rotten sind ohnehin sehr unterschiedlich zusammen gesetzt und verändern sich häufig durch temporäre oder auch finale Teilung/en (Vgl. Keuling&Stier 2009). Das "Leitbachen-" und "Sozialgefüge-Paradigma" entstammt alten "Schwarzwild-Klassikern", deren damaliges Ziel es war, Schwarzwild zu bewirtschaften, d.h. möglichst "produktive" Bestände (viel Strecke/ Wildbret) und viele alte Keiler (Trophäen) zu „erzeugen“ (Snethlage 1957; Meynhardt 1985). Meynhardt und Kollegen hatten aufgrund von Gatterbeobachtungen erkannt, dass diese Bewirtschaftungsziele am ehesten mit "strukturgerechten" Beständen zu realisieren sind (Vgl. Völk 2015). Briedermann (1988) etwa schreibt zum „Bewirtschaftungsziel von Schwarzwild“: „…Des Weiteren muss die Population eine Struktur nach Geschlechtern und Altersklassen aufweisen, die den artspezifischen Sozialbedürfnissen entspricht und gleichzeitig den jagdwirtschaftlichen Ansprüchen an Wildbret- und Trophäenerzeugung nachkommt.“  

In dieser Zeit dachte sich ein Landwirt und Jägermeister (Teuwsen) das "Lüneburger Modell" aus, das fortan in Jagdpresse und Jungjägerausbildung als einzig wahres "Bewirtschaftungsprinzip" propagiert wurde. Es ist vielerorts noch heute manifestierte Grundlage der Schwarzwildhege. Obwohl mittlerweile sehr deutlich geworden ist, dass die Einführung des "Lüneburger Modells" den Schritt "von der Bekämpfung zur Hege" (Petrak 2009) ebnete - und damit den Grundstein für die Ende der 1970-er Jahre explodierenden Schwarzwildbestände bildete. 

 

Gerne wurde/ wird immer noch über die Dichte regulierenden Fähigkeiten der Führungsbachen gemutmaßt (Vgl. Henning 2001 sowie zahllose Artikel in der Jagdpresse…). Doch für die Behauptungen, die Leitbachen würden die Rausche der übrigen geschlechtsreifen weiblichen Rottenmitglieder synchronisieren bzw. seien gar in der Lage, die Rausche der Frischlingsbachen zu unterdrücken, gibt es keine Belege (Vgl. Börner 2023, Hohmann 2009; Hahn 2015). Außerdem: sollten die Bachen außerhalb von Gattern tatsächlich in der Lage sein, für einheitliche Rausche und Wurftermine an wenigen Tagen zu sorgen, wäre das hilfreich für eine satte Reproduktion. Denn zeitgleich im März, April geborene Frischlinge haben bessere Überlebensaussichten als die kleinen Nachzügler. Der Schwarzwildforscher Keuling (2013) schreibt: "Leitbachen zu erlegen (...) ist nicht so tragisch, wie immer behauptet. Gegebenenfalls kann auch gezielte Bejagung älterer Bachen erfolgen, um den "Kopf" der Rotte zu nehmen. Die erfahrenen Bachen haben gelernt Bejagungen auszuweichen. Bewegungsjagden werden effektiver, wenn weniger Erfahrung in der Population vorhanden ist. Die Frischlinge sind führungslos, wenn die Bache kurz zuvor erlegt wurde."     

Darüber hinaus führt der Tod der Leitbache oft zur Trennung der Rotte in mehrere Kleinrotten (Keuling 2012, Keuling 2016) - was wiederum die Bejagbarkeit erleichtert.

 

Ganz andere Regeln zu Schweinepestzeiten

Als 2009 die Schweinepest auch bei Wildschweinen aufgetreten war und ein Seuchenzug samt Infektion von vielen Mastbetrieben befürchtet wurde, handelte das  zuständige Ministerium (MUNLV) in Düsseldorf, damals noch unter Eckhard Uhlenberg (CDU), rasch. Gemeinsam mit dem LJV schloss man die Vereinbarung "Gemeinsame Verantwortung für die Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und die Bekämpfung der klassischen Schweinepest" (MUNLV/LJV 2009). Schlüssel der Bekämpfung sollte die intensive Bejagung und damit Reduktion der Schwarzwilddichte auf einen Frühjahrsbestand von weniger als zwei Wildschweinen pro 100 Hektar Schwarzwildlebensraum sein. Und so sollte die Reduktion gelingen:

 

Punkt 2 der zehn Bejagungsempfehlungen:

"Eine Bestandsreduktion wird durch einen erheblichen Eingriff bei den Zuwachsträgern einer Population erreicht. Zur Reduktion des Schwarzwildbestandes bedarf es zweier jagdlicher Schwerpunkte:

  • konsequente Bejagung von Frischlingen als Hauptträger und -überträger des Schweinepestvirus, unabhängig von deren Stärke und von vorzugsweise nicht führenden weiblichen Überläufern
  • bei hoher Dichte auch die Bejagung von Bachen, die keine abhängigen Frischlinge mehr führen, insbesondere im Herbst und Winter (Bestandesabsenkung)

Hierzu wird die Bejagung von Überläufern mit Ausnahme führender Stücke durch gebietsbezogene Schonzeitaufhebungen ermöglicht und von der Jägerschaft umgesetzt.

Grundsätzlich hat für die Schwarzwildbejagung (...) folgendes zu gelten:

  • ganzjährige intensive Schwarzwildbejagung (...)

 

Punkt 4:

Der bewährte Einsatz von Frischlingsfallen wird fortgesetzt. Der Landesjagdverband wird den Umgang mit Frischlingsfallen und die tierschutzgerechte Betreuung im Rahmen der angebotenen Informations- und Schulungsveranstaltungen vermitteln".

 

Es drängt sich die Frage auf, warum man diesen Kurs nur so kurzfristig eingeschlagen hat und nicht im neuen Jagdgesetz berücksichtigt hat. Und die Antwort, dass man damals dem Druck der Bauernverbände nachgab, die auf eine ernsthafte und nachhaltige Reduktion pochten.

 

Nur wenige Jahre später (sobald die Gefahr nicht mehr akut war), wurde eine 180°-Wende vollzogen und wieder Hegepolitik gemacht. Die dann so auch im neuen Jagdgesetz verankert wurde (Verkürzung der Jagdzeit (!!) auf den 15. Januar!).

 

Und was ist eigentlich aus dem geforderten Einsatz von Frischlingsfallen und dem Zählen der Wildschweine mit Wärmebildkameras aus Flugzeugen geworden...? 

 

Im Gegensatz zu NRW existiert in Rheinland-Pfalz ein Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände. Es sieht eine intensive, ganzjährige Bejagung des Schwarzwildes vor, um den Bestand "deutlich zu verringern". Unter anderem soll dies durch verstärkte Bejagung der (Überläufer-) Bachen und den Wegfall von Gewichts- oder Altersvorgaben erreicht werden.

Das Handlungsprogramm wurde einhellig und u.a. von Vertretern des Landesjagdverbands RP, des Ökologischen Jagdverbands, der Berufsjäger, der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer beschlossen! In allen Landkreisen sollen "Runde Tische" eingerichtet werden, an denen die Vertreter von Landwirtschaft, Forst und Jagd lokale Strategien zur Reduktion der Schwarzwildbestände entwickeln sollen.

 

Hege und Bewirtschaftung obsolet

Heute ist die Idee der Hege und Bewirtschaftung von Schwarzwild obsolet, weil kein Hobby- oder Berufsjäger und kein Wildbiologe die Größe, geschweige denn die soziale Zusammensetzung unserer Schwarzwildpopulationen kennt (z.B. Geschlechterverhältnis, Altersklassenaufbau). Es werden also unbekannte Kenngrößen und Beobachtungen aus dem Gatter (oder Stall) auf nachtaktive, intelligente Wildtiere übertragen, die überwiegend von Hobbyjägern bejagt werden, die sich wiederum kaum um Bejagungsrichtlinien scheren.

 

Denen aber in NRW noch vor wenigen Jahren geraten wurde, der Wildschadenproblematik weiterhin mit "Hegemaßnahmen" entgegen treten: so wurden "attraktive Wildäcker, ... Ablenkungsfütterungen ... und gut gepflegte Grünäsungsflächen mit einem hohen Kleeanteil" empfohlen! Denn: "Wichtig für Wildschweine ist ein ausreichendes Angebot an Fraß und Deckung." Und wo es an Deckung im Feldrevier mangelte, sollte man den Sauen deckungsreiche Feldgehölze anlegen... (LWuH 2009).

 

Wildarten, die von Änderungen der Standortfaktoren dermaßen profitieren wie das Schwarzwild (r-Stratege, s.u.) dürfen nicht zusätzlich gehegt werden! Anstatt höheren Zuwachs zu erzielen und möglichst viele "grobe" Keiler heranzuhegen, muss die Regulation bzw. Reduktion der Schwarzwildbestände jetzt Ziel jagdlichen Handelns sein! Und trotzdem werden den Jäger/innen in NRW weiterhin Maßnahmen zur Regulierung angeraten bzw. aufgezwungen (Jagdzeiten), die aus Zeiten der Wildbewirtschaftung kommen (Lüneburger Modell!) und sich bislang nicht als geeignete Methode zur Reduktion erwiesen hat. Denn dass man Schwarzwildbestände reduzieren könnte, indem man den Jäger/innen vor Ort

  • nicht notwendige bzw. umsetzbare Selektionsvorgaben (z.B. Leitbachen nur am Ende der Jagdzeit bei ausreichendem Licht vom Ansitz aus zu selektieren) und
  • umfangreiche Bejagungshemnisse (Schonzeiten, eingeschränkte Freigabe, z.B. durch Gewichtsbegrenzung; "Bange machen" der Jäger/innen mit der Behauptung, schon die Freigabe von Überläuferbachen auf Drückjagden sei tierschutzwidrig!)

auferlegt, ist praxisfern. Außerdem ignorieren die Vertreter der Bewirtschaftungsidee ökologische Erkenntnisse.

Landesjagdverband RP, ÖJV RP, Berufsjäger, Ministerium, Jagdgenossenschaften, Städtebund, Eigenjagdbesitzer - einig darüber, wie Schwarzwild reduziert werden kann
Handlungsprogramm zur Reduzierung überhö[...]
PDF-Dokument [36.0 KB]

Gewichtsbeschränkungen auf Bewegungsjagden sind Bejagungshemnisse und damit kontraproduktiv (Vgl. Pegel 2010). Denn wer reduzieren will, muss jährlich  insgesamt 80% der Sauen erlegen!

Außerdem: wann, wenn nicht zur "Drückjagdsaison" im November - Dezember sollten Bachen geschossen werden? (Vgl. Völk 2015)

Ältere Bachen haben viel höhere Produktionsraten an Nachkommen als Frischlingsbachen. "Die Erlegung einer Altbache verhindert daher wesentlich mehr Nachkommen als die Erlegung einer Frischlingsbache (die in der Jagdpraxis zudem noch als solche erkannt werden müsste)" (BSELF 2016).

 

r-Strategie

Das Schwarzwild ist ein "r-Stratege": diese Arten versuchen, durch sehr hohe Reproduktionsraten temporär nicht begrenzte Ressourcen auszunutzen.  

Das Schwarzwild profitiert derzeit von nahezu unbegrenzten Ressourcen - und reagiert mit steigender Reproduktion. Ganzjährig reichlich Nahrung (Mais, Eichelmasten, Kirrung etc.) bei fehlenden strengen Wintern (Nadelöhr) sind die Hauptgründe dafür, dass das Schwarzwild "sich vermehren will". Um dies zu erreichen, beteiligen sich eben auch Überläuferbachen und viele Frischlingsbachen an der Reproduktion. Mast und Wärme sind also primäre Ursache für die hohen Bestände und nicht eine "fehlende Sozialstruktur". Übrigens: die Leitbache als "Kopf" der Familie und ausgesprochene r-Strategin müsste in optimalen Zeiten wie diesen am ehesten daran interessiert sein, dass sich der Bestand kräftig vermehrt. Besonders, weil die Mitglieder "ihrer" Rotte mehrheitlich mit ihr verwandt sein dürften. An einer "Drosselung" der Vermehrung der eigenen Sippe dürfte also keine Leitbache Interesse haben.

 

Viel hilft viel!

Warum die bloße Einhaltung der 70%-Frischlingsquote zu kurz greift, zeigt folgendes Beispiel mit der Annahme:

 

Grundbestand: 30 Überläufer und Adulte (Geschlechterverhältnis 1:1)

Herbstbestand: 105 (Grundbestand+75 Frischlinge)

 

Altersklassen

Strecke

Strecke gesamt

Grundbestand im Folgejahr

Entwicklung des Bestands

Fall 1

Hegejagd

Überläufer + Adulte

13 (26%)

50

105 – 50 =

55

+ 25 Stück

+ 85%

Frischlinge

37 (74%)

Fall 2

Konsequente Jagd

Überläufer +Adulte

26 (32%)

81

105 – 81 =

24

- 6 Stück

- 20%

Frischlinge

55 (68%)

In Fall 1 wird die Hegejagd mit Bejagungshemnissen durchgeführt, mit einer vorbildlichen Frischlingsquote von 74%, aber einer geringen Gesamtstrecke. Der Grundbestand verdoppelt sich fast!

 

In Fall 2 wird konsequent gejagt: zwar liegt die Frischlingsquote bei nur 68%, aber die Gesamtstrecke ist hoch. Der Grundbestand wird um 20% reduziert. In diesem Fall wachsen zwar mehr Frischlinge in die Überläuferklasse durch. Aber es fehlen dafür erfahrene Bachen - was wiederum die Bejagung im nächsten Jahr vereinfacht!

 

Das Beispiel zeigt, dass die Höhe der Gesamtstrecke entscheidend ist für den nachhaltigen Eingriff in den Bestand. Es müssen mindestens 75% des gesamten Herbstbestandes geschossen werden, um von der kompensatorischen Bejagung (Bewirtschaftung) hin zur vollständigen Abschöpfung der Reproduktion oder gar in die Reduktion zu kommen (wohl eher ab 80%!). Das heißt, von einem Bestand von 100 Sauen müssen bis Januar 80 erlegt werden! Konsequente Praktiker wissen nur zu gut, dass man das nicht mit langen Schonzeiten und der Nicht-Freigabe von Überläufern erreicht.

 

Und die permanente Betonung der Bedeutung der 70%-Quote ist auch überflüssig: bei einem "normalen" Frischlingsanteil von mindestens 75%  liegt die Frischlingsquote, gerade bei konsequenter Bejagung, immer bei mindestens 70%, wenn sich die Jäger/innen doch nur an die einfachste Regel der "Weidgerechtigkeit" halten: immer erst auf die Kleinen!

 

Zeitgemäße Bejagung statt Bewirtschaftung

Die Reduktion der Schwarzwilddichte funktioniert also nur über eine Erhöhung der Gesamtstrecke und der Erlegung ausreichend vieler Bachen. "Wer (...) eine Altbache schont, deren Junge keine Streifen mehr haben, d.h. nicht mehr gesäugt werden, handelt hinsichtlich einer beabsichtigten Bestandsreduktion kontraproduktiv" (Hohmann 2010).

 

Um die Strecke zu erhöhen, muss effektiver gejagt werden. Jede sich bietende Gelegenheit muss genutzt werden, um in den Bestand einzugreifen. Dabei gibt es nur eine Hauptregel: laktierende Bachen mit noch abhängigen Frischlingen (gestreifte) sind zu schonen! Aber: Sobald die Frischlinge 25 bis 30kg wiegen, sind auch Bachen vor Frischlingen zu schießen, um ausreichend adulte Reproduktionsträger zu reduzieren. Das wird sogar in der Jungjägerausbildung gelehrt.

Im Winter werden dann mitunter gezielt Bachen vor Frischlingen erlegt, denn es gibt keine Zet im Jahr, in der die Entnahme einer Bache "tierschutzgerechter" ist als jetzt: Kommt im Januar eine Bache mit einem oder zwei 30kg-Frischlingen, kann man sicher sien, dass die Bache keine Jungen im Kessel hat. Und die Frischlinge sind autark und würden sich in Kürze sowieso verselbständigen.

 

Beherzen die Jäger diese sehr einfachen Spielregeln, werden die Ziele automatisch erreicht:

  • der Eingriff in die Bestände wird stärker (jede Gelegenheit nutzen anstatt zu verpassen, weil man zu lange über die Selektionsvorgaben nachgedacht hat, z.B. der zweifelnde Jungjäger auf der Drückjagd, ob die Frischlinge vor ihm wohl unter 40kg oder verbotene 41kg wiegen...)
  • der Anteil der Frischlinge beträgt automatisch mindestens 70% (der Bestand besteht i.d.R. aus mindenstens 70% Frischlingen - im Sommer und Frühherbst sind die Frischlinge noch klein, in dieser Zeit werden fast ausschließlich Frischlinge erlegt)

 

In Problemregionen mit besonders hohen Dichten (Seuchengefahr) und/ oder hohem Wildschadenpotential bzw. Gegenden, in denen gar kein Schwarzwild vokommen soll, wird man künftig ggf. effektivere Maßnahmen ergreifen bzw. Methoden anwenden müssen, um die Bestände zu reduzieren, wenn die herkömmlich ausgeübten Jagdmethoden nicht ausreichend sind.

 

In einem wissenschaftlich fundierten Projekt der Universität Rostock wurde erfolgreich erprobt, wie ein ganzer Stadtteil der Handestadt, der unter den hohen Schwarzwildvorkommen litt, "wildschweinfrei" gemacht werden konnte (Thiel 2017). Das Jagdkonzept sah hier - im urbanen Raum - selbstverständlich auch den Einsatz von Fallen vor. Mit Überläuferschonzeiten und der weitgehenden Schonung von Leitbachen wäre man hier sicher nicht zum Ziel gekommen.

 

Auch Niederwildreviere, die aus Gründen der Prädation "schwarzwildfrei" sein wollen, kommen nicht umhin, jede Sau (außer führende Stücke mit noch abhängigen Frichlingen) unabhänggig von der Gewichtsklasse zu schießen (Vgl. Best 2017).   

 

In Bayern hat ein mehrjähriges Forschungsprojekt, auf Initiative des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und in Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten, „innovative, regionale Konzepte“ zur Lösung der Schwarzwildproblematik erarbeitet (Hahn 2014). Hier werden folgende „Alternativen zum bisherigen Schwarzwildmanagement“ genannt:

  • Intensivierung der Bewegungsjagd
  • Schnelle Einsatzgruppen (zeitnah, effektiv, revierübergreifend)
  • Einsatz von Saufängen
  • Einsatz von Nachtzielgeräten
  • Anreizsysteme (Abschussprämien, Senkung der Trichinenuntersuchungsgebühr, finanzielle Förderung des Hundeeinsatzes)
  • Monitoring und Kontrollmechanismen

 

Jagdzeiten der Bundesländer

Die Übersicht (s. Tabelle) auf die diversen Jagdzeiten der anderen Bundesländer zeigt im wesentlichen zwei verschiedene Strategien:

  • komplette Freigabe aller Stücke (nur führende Bachen sind nach §22 (4) BJagdG geschont); Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
  • Frischlinge und Überläufer ganzjährig frei; Bachen (und Keiler) mit Schonzeit meist von Februar bis 15. Juni (Bayern, Hessen, Niedersachsen...

 

Nur zwei Länder weichen von diesen Strategien ab:

Baden-Württemberg hat mit dem "Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" von 2014 als einziges Bundesland eine einheitliche Schonzeit für alles Schwarzwild in den "Wurfmonaten" März und April, bei einer 10-monatigen Jagdzeit.

 

Einzig Nordrhein-Westfalen setzt bei der Lösung der Schwarzwildproblematik auf Schonung: nur hier

gibt es eine halbjährige Schonzeit aller Überläufer, Bachen und Keiler. Nur Frischlinge (in NRW bis zum Alter von 12 Monaten; kein "Geburtstag" am 1. April) sind ganzjährig frei. Mit der Schonung der älteren Stücke soll erreicht werden, dass der Frischlingsanteil mindestens 70% der Strecke beträgt.

 

 

Fazit

Offensichtlich machen sich viele keine Vorstellung davon, was es bedeutet, jährlich mindestens 75-80% des Herbstbestandes zu erlegen. Was es jagdpraktisch bedeutet, in dichter werdenden Wäldern, die von großen Maisschlägen durchsetzt sind, 80 von 100 Sauen erlegen zu müssen!

 

NRW hat bereits die längsten Schonzeiten für Schwarzwild. Man fragt sich: Warum forciert man hier die Bejagungshemnisse also noch weiter als bisher (keine Überläuferfreigabe, neue Tierschutzdebatte)? Warum werden in NRW nicht, anstatt an Bewirtschaftungsidealen der 1970-er Jahre anzuknüpfen, innovative, zeitgemäße Lösungen gesucht? 

 

Und: welche Jäger sind eigentlich ehrlich interessiert an einer Reduktion des Schwarzwilds? Sind das nicht nur ganz wenige, namentlich die wenigen (Mittelschicht-) Jagdpächter mit den ärgsten "Wildschadenrevieren"? Sind in Wahrheit nicht die Reviere bzw. Pächter in der Mehrheit, die hohe Bestände gutheißen? Und die ihre Bestände "bewirtschaften" möchten, anstatt zu reduzieren? Für die "Saujäger" ist die ausgerufene NRW-Strategie aus Hege, Bewirtschaftung und Schonung der Zuwachsträger jedenfalls der geeignete Rahmen.   

 

Anstatt die Jäger in den Revieren zu gängeln und Bange zu machen: warum schreibt man nicht über die "Jagdpraxis" jener Jgdpächter die ihre Reviere zu Wildschwein- Produktionsbetrieben umfunktioniert haben und die Solidarität unter Jägern mit Füßen treten. Um einmal im Jahr, bei 364 Tagen Jagdruhe, mit den werten Geschäftspartnern zur Partyjagd zu schreiten (Bspl. aus dem November 2015: Strecke einer dreistündigen "Jagd" in einem 300ha Waldrevier - 120 Sauen! Geht man davon aus, dass höchstens jede dritte vorkommene Sau erlegt wurde (kein Gatterrevier) befanden sich am Tag der "Jagd" mindestens 360 Sauen im 300ha- Revier...). Die Methode des intensiven Fütterns der Sauen zur Bindung ans Revier - zumindest in den Wochen vor der Drückjagd - ist weit verbreitet.

Wo sind hier Weidgerechtigkeit, Tierschutz und Jagdbehörde? Solche Reviere mit ihrer durch Bewirtschaftungsideale gedeckten Jagdpraxis und fehlenden Kontrolle durch Behörden kennzeichnen die Spitze des Eisbergs.

 

Woran liegt es also, dass die Jagd, so wie sie derzeit ausgeübt wird, die zunehmenden Schwarzwildbestände nicht reduzieren kann?

  • Reviere, wie oben beschrieben, sind stete Produktionsstätten
  • zu intensive Kirrung und illegale Fütterung
  • im konventionellen Revier werden Sauen gehegt und eher extensiv bejagt, da man grundsätzlich hohe Bestände befürwortet (eine Solidarität zwischen Waldrevierpächter und Wildschadenrevierpächter existiert i.d.R. nicht)
  • die Mehrheit der Jäger/innen befürwortet hohe Schwarzwilddichten - in bislang unbesiedelten Regionen/ Revieren sind die Sauen als attraktive Wildart willkommen
  • denjenigen Jäger/innen, die ernsthaft reduzieren wollen (Minderheit), werden Bejagungshemnisse auferlegt (Schonzeiten)
  • gezielte Verunsicherung ("darf ich jetzt keinen Überläufer mehr schießen, weil dann meine Frischlingsquote sinkt?") und Verängstigung der Jäger/innen auf Drückjagden, dass sie etwas "falsch machen"

Das sind handfeste Ursachen für die Schwarzwildproblematik! Und nicht "fehlende Sozialstrukturen" in den Rotten.  

 

 

Ausblick

Die in der Landesjagdzeiten-VO NRW vom 29.3.2019 unverändert lange Schonzeit für Schwarzwild ist fatal - für Landwirte und wildschadenpflichtige Jagdausübungsberechtigte. Wenn man die Schwarzwildbestände wirklich reduzieren will, gibt man den Jägern mehr Verantwortung und Spielraum. Und setzt endlich ganzjährige Jagdzeiten fest  (selbstverständlich mit Schutz von Bachen, die noch abhängige Frischlinge führen; gemäß BJagdG §22 (4)). So wie es andere Länder auch machen. Und zwar mit ersten Erfolgen: In Mecklenburg-Vorpommern scheint das umfangreiche Maßnahmenpaket zur Reduktion des Bestands (gibt es in NRW nicht...) zu greifen: Im vergangenen Jahr wurde die anvisierte Höchststrecke von 85.000 erlegten Wildschweinen erzielt (TopAgrar 2018).  Neben der ganzjährigen Jagdzeit werden in MV Prämien gezahlt für den Abschuss von Frischlingen und Bachen (!), sowie an Hundeführer. Im Landeswald werden keine Standgebühren mehr erhoben und Frischlinge bis 25kg können gratis von Schützen übernommen werden. Das Drückjagdverbot (11.1. bis 31.7.) wurde aufgehoben. In Rheinland Pfalz werden vom Ministerium Drückjagdstände und Hundeschutzwesten gefördert

 

Und NRW will per Alleingang zurück auf seinen Sonderweg!? Ohne Maßnahmen - und mit langer Schonzeit?

Aussetzen des Drückjagdverbotes, des Jagdverbotes in Schutzgebieten oder zur Aufhebung der Jagdbeschränkungen für Bachen o

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Quellen

Best, F. (2017): Sauenreduktion im Niederwildrevier. Schnüfflern auf die Schwarte rücken. In: Die Pirsch 7/17. S. 8-14

Börner, K. (2023): Wieviel Schwarzwild verträgt das Revier? In : Die PIRSCH. https://www.pirsch.de/jagdwissen/wie-viel-schwarzwild-vertraegt-das-revier-37350

Briedermann, L. (1988): Schwarzwild. In: Buch der Hege. Teil 1: Haarwild. Verlag Harri Deutsch. Thun/ Frankfurt Main

BSELF (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)(2016): Leitbachendiskussion. Wildtierportal Bayern. http://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/102546/index.php

Hahn, N. (2014): Brennpunkt Schwarzwild. Projekt zur Entwicklung innovativer regionaler Konzepte. Abschlussbericht, Gomadingen August 2014

Happ, N. (2007): Hege und Bejagung des Schwarzwildes. Kosmos

Henning, R. (2001): Schwarzwild. Biologie, Verhalten, Hege und Jagd. BLV München

Hohmann, U. (2009): Herausforderung Schwarzwild – Die Jagd am Scheideweg. In: ÖKOJAG 1/2009

Hohmann, U. (2010): Reduktion der Schwarzwildbestände - ein Statement zur Notwendigkeit der Bachenbejagung in 11 Punkten.

Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Trippstadt, Rheinland-Pfalz (18.2.2010)

Keuling, O. (2016): Aktuelle Schwarzwildforschung. Vortrag beim ÖJV Brandenburg 2016

Keuling, O. (2012): Wenn das Schwarzwild zur Plage wird. Strategien zur Schadensvermeidung. In: mais 4/2012. S. 190-193

Keuling O. & Stier, N. (2009): Schwarzwild – Untersuchungen zu Raum-und Habitatnutzung des Schwarzwildes in Südwest-Mecklenburg unter besonderer Berücksichtigung des Bejagungseinflusses und der Rolle älterer Stücke in den Rotten. Abschlussbericht. Professur für Forstzoologie der TU Dresden, Tharandt

LWuH (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)(2009): Wildschweinbestände mit Zukunft. Broschüre. Münster

Meynhardt, H. (1985): Schwarzwild Report. Vier Jahre unter Wildschweinen. Verlag Neumann Neudamm

MKUNLV/LJV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW/ Landesjagdverband NRW)(2009): Vereinbarung - Gemeinsame Verantwortung für die Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und die Bekämpfung der klassischen Schweinepest.

Pegel, M. (2010): Modellhafte Schwarzwildbewirtschaftung im Projekt Böblingen. In: Wildforschung in Baden-Württemberg Band 9. S. 59-65

Petrak, M. (2009): Schwarzwild - Gewinner der Kulturlandschaft: Wildbiologische Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis von Jagd und Naturschutz, Forstwirtschaft und Landwirtschaft. In: (Angermann, Görner, Stubbe HRSG): Säugetierkundliche Informationen. Bd. 7, Heft 39. S. 255-267

Snetlage, K. (1957): Schwarzwild. Verlag Paul Parey

Spiegel-Online (2010): Extreme Wildschwein-Plage. Bauern bitten um militärische Hilfe. (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/extreme-wildschwein-plage-bauern-bitten-um-militaerische-hilfe-a-714475.html

Thiel, W. (2017): Uni Rostock schließt Wildschwein-Projekt mit Erfolg ab. Alma Mater ist Vorreiter in Deutschland bei Bekämpfung der Schwarzkittel in der Stadt. Online-Artikel der Uni Rostock vom 2.3.2017

Topagrar (2018): https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Afrikanische-Schweinepest-sorgt-fuer-intensivere-Wildschweinjagd-9264718.html

Völk, F. (2015): Bewegungsjagden auf Schwarzwild. Interessante Begründungen für kontraproduktive Spielregeln. In: ÖKOJAGD 1/2015

 

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Tabelle: Jagd- (grün) und Schonzeiten (weiß) der Bundesländer

 

 

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Jan

B-W

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bay

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ber

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B führend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BB

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HB

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HH

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hes

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

M-V

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nied

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R-P

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saar

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sach

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S-A

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S-H

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thü

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NRW

Frischlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überläufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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